Arbeitsgelegenheiten nach dem SGB II

Arbeitsmarktferne erwerbsfähige Menschen, die im Bezug von Arbeitslosengeld II sind und die einer besonderen Unterstützung und Begleitung bedürfen, können im Rahmen einer Arbeitsgelegenheit nach § 16d SGB II gefördert werden.

 

Arbeitsgelegenheiten (kurz: AGH) verfolgen folgende Ziele:

  • Erhaltung bzw. (Wieder-) Erlangung der Beschäftigungsfähigkeit durch Vermittlung von Schlüsselqualifikationen und berufspraktischer Kompetenzen
  • Erzielen von Integrationsfortschritten
  • Ermöglichung einer (sozialen) Teilhabe am Arbeitsleben
  • Arbeitsgelegenheiten stellen eine mittelfristige Brücke für eine Integration in den allgemeinen Arbeitsmarkt dar.


Die Auswahl der Teilnehmenden erfolgt durch das Jobcenter Neunkirchen.
 

Die durchgeführten Arbeiten müssen die folgenden Kriterien erfüllen:

  • Zusätzlichkeit: Liegt vor, wenn die Arbeiten ohne die Förderung nicht, nicht in diesem Umfang oder erst zu einem späteren Zeitpunkt durchgeführt würden.
  • Öffentliches Interesse: Liegt vor, wenn das Arbeitsergebnis der Allgemeinheit dient.
  • Wettbewerbsneutralität: Liegt vor, wenn durch die Arbeiten eine Beeinträchtigung der Wirtschaft infolge der Förderung nicht zu befürchten ist und Erwerbstätigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt weder verdrängt noch in ihrer Entstehung verhindert wird.

 

Die AQA gGmbH bietet derzeit die folgenden drei Arbeitsgelegenheiten nach § 16d SGB II an:

»Kunst & Upcycling« Die Tätigkeiten, die die Teilnehmer*innen durchführen, sind in weiten Teilen besonders gesundheitsschonend (z.B. witterungsgeschützt, in beheizten Räumen, Ermöglichung wechselnder Körperhaltung etc.). Es handelt sich um einfache handwerkliche Tätigkeiten mit verschiedenen Upcycling-Werkstoffen (Holz, Textil, Kunststoff, Kartonage etc.) und Farbe. Es werden kleinere Gebrauchs-, Kunst- und Spielgegenstände hergestellt (z.B. Bilder, Reliefs, Taschen- und Brettspiele, Holzpuzzle, Marionetten, Mobile, Ablagen, Nistkästen, Vogelhäuser etc.).
»Touristische Infrastruktur und Interkulturalität« Die Tätigkeiten, die die Teilnehmer*innen durchführen, dienen der Verbesserung der touristischen Infrastruktur im Landkreis Neunkirchen, z.B. im Umwelt- und Freizeitzentrum »Finkenrech« (zusätzliche Bepflanzungen, Errichtung von Infotafeln und Sitzgelegenheiten etc.) und auf Wanderwegen des Landkreises (Freischneidearbeiten, Ausbesserung und Säuberung, Errichtung und Instandsetzung von Infotafeln, Holzbänken etc.). Darüber hinaus werden Arbeiten zur (weitgehend naturnahen) Gestaltung / Ergänzung von Kinderspielplätzen (von Kindertageseinrichtungen) und Schulhöfen (Montage und Demontage von Spielgeräten, Sitzbänken, Tischen, Barfußwegen, »grünen Klassenzimmern« etc.) durchgeführt. In der Maßnahme werden auch anerkannte Asybewerber beschäftigt. Ziele sind hierbei die Überwindung der Sprachbarriere und der interkulturelle Austausch. Im Rahmen der Beschäftigung im hauswirtschaftlichen Bereich wird an der Entstehung eines "interkulturellen Kochbuchs" gearbeitet. In einem Projektgarten werden Pflanzen kultiviert, die für die "Hybridrezepte" der interkulturellen Gerichte benötigt werden.

Die Arbeitsgelegenheiten "Kunst & Upcycling" und "Touristische Infrastruktur & Interkulturalität" werden durch das Ministerium für Arbeit, Soziales, Frauen und Gesundheit (MASFG) und den Europäischen Sozialfonds (ESF) gefördert.

gefördert durch: